Sachverständigenanhörung im Bundestag

30.05.2017

Am 29. Mai 2017 nahm ich auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion an einer Sachverständigenanhörung des Petitionsausschusses des Bundestages teil. Seit Jahren nimmt hier die Anzahl der Eingaben stark ab. Aus diesem Grund wurden ich und mehrere andere Sachverständige nach unserer Einschätzung zu den Gründen und Handlungsvorschlägen gefragt.

Für Berlin kann ich Folgendes sagen: Das Beschwerdemanagement in Berliner Behörden hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Es gibt Ombudsmänner, Bescheiderklärer und neue Beratungsstellen. Hier werden einige Anliegen der Bürger geklärt. Auch die seit 2014 eingerichteten Bürgerbüros der Abgeordneten werden sehr gut angenommen und helfen den Menschen mit ihren Anliegen weiter. Aus diesen Gründen ist auch die Anzahl der Petitionen im Berliner Abgeordnetenhaus leicht gesunken.

Ganz zentral sind aber die privaten Petitionsportale. Hier sind ohne langwierige Anmeldung oder Identitätsprüfung plakative Meinungsäußerungen möglich. Leider wird den Nutzern auch eine nicht vorhandene Problemlösungskompetenz vorgespielt. Auch aus diesem Grund haben fast alle Sachverständigen eine Kooperation mit diesen Portalen ausgeschlossen. Aus meiner Sicht müsste es hierfür wenn dann einen sehr engen Rahmen geben, in dem zum Beispiel die Datenschutzregelungen beachtet werden.

Einig waren sich alle Sachverständigen: Allein die Anzahl der Petitionen sagt nichts über die Qualität der Ausschussarbeit aus. Hier geht Qualität vor Quantität und die Zufriedenheit der Petenten steht im Vordergrund. Dennoch ist allen sehr an einer Verbesserung des Angebots gelegen. Hierfür sollte der Zugang zum Angebot des Petitionsausschusses noch einfacher werden.

Alles in allem ein sehr interessanter Termin aus dem auch ich viel für meine Arbeit mitgenommen habe.

Herzliche Grüße,
Ihr Andreas Kugler

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