Zu Fuß sind wir alle unterwegs!

30.06.2020

2018 hat Berlin als bundesweit erstes Bundesland ein integriertes Mobilitätsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Weichen für eine zukunftsfähige Mobilität in unserer Stadt zu stellen.
Das Gesetz war von Anfang an so geplant, dass es aus mehreren Teilen besteht, die nacheinander in Zusammenarbeit mit Mobilitätsverbänden, sowie Bezirks- und Senatsverwaltungen erarbeitet werden. Den Auftakt machte der viel beachtete Teil über den Radverkehr in unserer Stadt. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein, um die Straßen zu entlasten und Berlin klimafreundlicher zu machen. Erste Verbesserungen sind in vielen Bezirken bereits sichtbar - in Steglitz wurde beispielsweise die Kreuzung Birkbuschstraße Ecke Wolfensteindamm, ein früherer Unfallschwerpunkt, verkehrssicher umgebaut.

Seit Anfang diesen Jahres diskutieren wir nun den Fußverkehrsteil des Gesetzes. Es geht auch in diesem Teil des Mobilitätsgesetzes um die Verteilung der knappen Verkehrsfläche und die Frage, wieviel Platz der Fußverkehr zukünftig einnehmen soll. 
Es geht aber auch um den Vorrang im Verkehr: Längere Grünphasen an Ampeln sind hierfür ein gutes Beispiel. Auch Kinder oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen möglichst in einem Zug über die Straße gehen können. Dies verlängert die Fahrzeiten für den motorisierten Verkehr. Das mag, die Verkehrswende vor Augen, im Hinblick auf den Autoverkehr billigend in Kauf zu nehmen sein. Für den ÖPNV führt es aber zu Nachteilen, die wir eigentlich nicht möchten. Deshalb muss hier genau abgewogen werden, welche Regelung getroffen wird. 
Weiter geht es um eine höhere Aufenthaltsqualität durch z.B. breitere Gehwege, Ruhebänke oder eine bessere Beleuchtung und verbesserte Barrierefreiheit. Diesem Teil des Gesetzes kommt eine große Bedeutung zu, denn es fährt vielleicht nicht jeder mit dem Auto oder benutzt die öffentlichen Verkehrsmittel, aber zu Fuß gehen wir alle und sei es nur der Fußweg bis zum Parkplatz oder der Bushaltestelle.
Deshalb werden auch alle Berlinerinnen und Berliner von den verabredeten Maßnahmen profitieren. Ein weiterer wichtiger Punkt im Gesetz ist eine Schulwegeplanung für jede Schule, aus dem auch bauliche Maßnahmen wie Modalsperren abgeleitet werden können.

Mit der Diskussion des Fußverkehrsteils des Mobilitätsgesetzes setzen wir den Weg hin zu einer zukunftsfähigen, inklusiven und klimafreundlichen Mobilität für unsere Stadt konsequent fort. Bis die Maßnahmen überall in unserer Stadt sichtbar werden, brauchen wir Geduld, aber die Weichen jetzt richtig zu stellen, ist ein entscheidender Schritt. Deshalb bringe ich mich weiter engagiert in diese Diskussion ein.

Herzliche Grüße,
Ihr Andreas Kugler

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